Was ist Wirtschaftsrecht ?
Das Wirtschaftsrecht ist die Gesamtheit aller privatrechtlichen, strafrechtlichen und öffentlich-rechtlichen Rechtsnormen und Maßnahmen, mit denen der Staat auf die Rechtsbeziehungen der am Wirtschaftsleben Beteiligten untereinander und im Verhältnis zum Staat einwirkt und ist der Oberbegriff für das Recht des Wirtschaftsverkehrs sowie die rechtliche Grundlage der Wirtschaftspolitik.


Das Wirtschaftsrecht besteht aus drei Elementen:

  • Wirtschaftsverfassungsrecht
    Der Begriff Wirtschaftsverfassung wird mit unterschiedlichen Bedeutungsinhalten verwandt. Der Begriff entstammt an sich der Terminologie der Wirtschafts- und Sozialwissenschaften. Dort wird er im Sinne der „Gesamtentscheidung über die Ordnung des Wirtschaftslebens eines Gemeinwesens“ verstanden. Auch im rechtswissenschaftlichen Sprachgebrauch in Deutschland kommen dem Begriff unterschiedliche Bedeutungsinhalte zu. Früher wurde er meist als die Gesamtheit aller Normen des öffentlichen und privaten Rechts verstanden, in denen Regelungen zur wirtschaftlichen Ordnung enthalten sind. Heute hat es sich allerdings durchgesetzt, mit dem Begriff die Gesamtheit der wirtschaftsordnenden Rechtsnormen im Range des Verfassungsrechts zu bezeichnen. Insofern bedeutet der Begriff „Wirtschaftsverfassung“ in Deutschland die sich aus dem Grundgesetz ergebende rechtliche Grundregelung der wirtschaftlichen Ordnung.


  • Wirtschaftsverwaltungsrecht
    Das Wirtschaftsverwaltungsrecht ist ein Teilbereich des besonderen Verwaltungsrechts. Es umfasst diejenigen öffentlich-rechtlichen Rechtsnormen, die staatliche Einheiten zur Einwirkung auf die Wirtschaft berechtigen oder verpflichten oder diese Einheiten zur Einwirkung, Überwachung usw. der Wirtschaft organisieren. Teilweise wird der Begriff aber auch in Abgrenzung zum Wirtschaftsverfassungsrecht gebraucht. Danach umfasst das Wirtschaftsverwaltungsrecht nur die einfach gesetzlichen Rechtsnormen des öffentlichen Wirtschaftsrechts, während das Wirtschaftsverfassungsrecht die verfassungsmäßigen Aussagen zum Wirtschaftsleben enthält. Der Begriff "Öffentliches Wirtschaftsrecht" wird daher dann als der Oberbegriff verstanden. Diese Terminologie, die der Bedeutung des Verfassungsrechts und auch des Europarechts für das Wirtschaftsrecht sicherlich gerechter wird, hat sich jedoch noch nicht voll durchsetzen können.

    Das Wirtschaftsverwaltungsrecht im weiteren Sinne umfasst demnach folgende Aspekte:

    • Verfassungsgrundlagen des Wirtschaftslebens
    • Rechtsstellung und Aufgaben der Bundesbank und der Europäischen Zentralbank
    • Organisation der Wirtschaftsverwaltung, insbesondere die staatliche Wirtschaftsverwaltung, die Selbstverwaltung (z.B. Industrie- und Handelskammern), und die Verbände
    • Wirtschaftslenkung, Wirtschaftsaufsicht
    • Subventionsrecht
    • Gewerberecht
    • Immissionsschutzrecht
    • Energiewirtschaftsrecht
    • Das Recht der Öffentlichen Unternehmen, insb. das kommunale Wirtschaftsrecht
    • Vergaberecht


  • Wirtschaftsprivatrecht
    Das Wirtschaftsrecht ist die Gesamtheit aller privatrechtlichen, strafrechtlichen und öffentlich-rechtlichen Rechtsnormen und Maßnahmen, mit denen der Staat auf die Rechtsbeziehungen der am Wirtschaftsleben Beteiligten untereinander und im Verhältnis zum Staat einwirkt und ist der Oberbegriff für das Recht des Wirtschaftsverkehrs sowie die rechtliche Grundlage der Wirtschaftspolitik.