Was ist Miet- und Vermieterrecht?

Das Mietrecht befasst sich mit allen Fragen, welche die Miete hinsichtlich des Mieters und
des Vermieters betreffen. Das bedeutet, dass jede der beiden Parteien bestimmte Rechte und
Pflichten hat. Im Mietrecht sind diese detailliert geregelt, sodass notfalls bei Schwierigkeiten
ein Zivilrecht angerufen werden kann. Im Mietrecht sind Fragen zum Mietverhältnis vom
Mietvertrag bis zum Auszug des Mieters geregelt.

Beispielsweise schreibt das Mietrecht vor, welche Fragen in einem Mietvertrag geklärt
werden und welche Punkte darin unbedingt vorkommen müssen. Welche Kaution kann der
Vermieter beispielsweise verlangen? Und in welchen Fällen kann er diese tatsächlich
einbehalten? Ebenso erhält der Mieter Auskunft, für welche Schäden im Haus er selbst
auskommen muss und für welche der Vermieter die Kosten übernimmt. Beim Mietrecht kann
man durchaus von einem sehr diffizilen System sprechen, bei welchem die Parteien vor
Gericht oft auf ihrem Recht beharren.

Weiter Bereiche, mit denen sich das Mietrecht befasst, sind beispielsweise die Mietkosten und
die rechtmäßige Kündigung. Um wie viel Prozent darf der Vermieter die Miete in einem
bestimmten Fall erhöhen? Beim Anstieg welcher Kosten ist eine Mieterhöhung überhaupt
erlaubt? Welche Kündigungsfrist muss eingehalten werden? Im Fall der Kündigung ist durch
das Mietrecht jede Partei abgesichert: Der Mieter kann nicht einfach vom Vermieter vor die
Tür gesetzt werden, er kann aber auch nicht von heute auf morgen ausziehen und dem
Vermieter keine Chance lassen, einen Nachmieter zu suchen.