Was ist Miet- und Vermieterrecht? |
Das Mietrecht befasst sich mit allen Fragen, welche die Miete hinsichtlich des Mieters und des Vermieters betreffen. Das bedeutet, dass jede der beiden Parteien bestimmte Rechte und Pflichten hat. Im Mietrecht sind diese detailliert geregelt, sodass notfalls bei Schwierigkeiten ein Zivilrecht angerufen werden kann. Im Mietrecht sind Fragen zum Mietverhältnis vom Mietvertrag bis zum Auszug des Mieters geregelt. Beispielsweise schreibt das Mietrecht vor, welche Fragen in einem Mietvertrag geklärt werden und welche Punkte darin unbedingt vorkommen müssen. Welche Kaution kann der Vermieter beispielsweise verlangen? Und in welchen Fällen kann er diese tatsächlich einbehalten? Ebenso erhält der Mieter Auskunft, für welche Schäden im Haus er selbst auskommen muss und für welche der Vermieter die Kosten übernimmt. Beim Mietrecht kann man durchaus von einem sehr diffizilen System sprechen, bei welchem die Parteien vor Gericht oft auf ihrem Recht beharren. Weiter Bereiche, mit denen sich das Mietrecht befasst, sind beispielsweise die Mietkosten und die rechtmäßige Kündigung. Um wie viel Prozent darf der Vermieter die Miete in einem bestimmten Fall erhöhen? Beim Anstieg welcher Kosten ist eine Mieterhöhung überhaupt erlaubt? Welche Kündigungsfrist muss eingehalten werden? Im Fall der Kündigung ist durch das Mietrecht jede Partei abgesichert: Der Mieter kann nicht einfach vom Vermieter vor die Tür gesetzt werden, er kann aber auch nicht von heute auf morgen ausziehen und dem Vermieter keine Chance lassen, einen Nachmieter zu suchen. |