Was ist Grundstücksrecht ?

Das Grundstücksrecht beinhaltet alle Rechtsfragen und die Rechte von Grundstücken. Im
engeren Sinne beinhaltet das Grundstücksrecht schwerpunktmäßig Rechtsfragen zu dem
Grundstückskaufvertrag und den sogenannten dinglichen Rechten an Grundstücken.
Gesetzliche Grundlage des Grundstücksrechts sind überwiegend Vorschriften des
Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB9). Nach dem Grad der Berechtigung unterscheidet das
Grundstücksrecht zwischen dem Vollrecht an einem Grundstücks (Eigentum), den
grundstücksgleichen Rechten (Erbbaurecht) und den beschränkten dinglichen Rechten. Zu
den beschränkten dinglichen Rechten zählen die sogenannte Gunddienstbarkeit, die
beschränkte persönliche Dienstbarkeit, der Nießbrauch, die Reallast, das dingliche
Vorkaufsrecht und die Grundpfandrechte, also die Hypothek, die Grundschuld und die
Rentenschuld.


Oftmals gestellte Fragen zum Grundstücksrecht, die in einem Beratungsgespräch beantwortet
werden:

Was ist ein Grundstück?
Was ist ein Grundbuch?
Welche Besonderheiten gelten für einen Grundstückskaufvertrag?
Was sind Auffassungsvormerkung und Auflassung?
Wann entsteht Grundeigentum? Was ist ein gutgläubiger Erwerb?
Ist ein Grundstückskaufvertrag genehmigungspflichtig?
Hat die Gemeinde ein Vorkaufsrecht und wird dieses Vorkaufsrecht oft ausgeübt?
Was versteht man unter einem Erbbaurecht?
Was ist eine Grunddienstbarkeit?
Was versteht man unter einer Grundschuld?
Was ist eine Hypothek?
Was sind Nachbarrechte?