Was ist Arbeitsrecht? |
Das Verhältnis zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern wird in einem Arbeitsvertrag, der zwischen beiden Parteien geschlossen wird, geregelt. Gesetzliche Grundlage der meisten Arbeitsverträge ist das deutsche Arbeitsrecht. Grundsätzlich ist das Arbeitsrecht für beide Parteien bindend. Arbeitsverträge, die gegen das Arbeitsrecht verstoßen, haben keine Rechtsgültigkeit. Wenn man es genau betrachtet, regelt das Arbeitsrecht die Rechte und Pflichten von Arbeitgebern und Arbeitnehmern. Dabei gilt der Grundsatz, dass das Rechtsverhältnis der beiden Vertragsparteien ausgewogen sein muss. Darüber hinaus findet das Arbeitsrecht Anwendung, wenn die Vertragspartner unterschiedlicher Rechtsauffassung sind. In diesem Fall wird von der klagenden Partei das Arbeitsgericht, zwecks Klärung unklarer Rechtsfragen, angerufen. Zu jedem deutschen Gesetz haben die Fachjuristen Präzedenzfälle und Kommentare erarbeitet, die dabei helfen sollen, geltendes Recht auf den Einzelfall anwenden zu können. In Gewerkschaften organisierte Arbeitnehmer, die Grund zur Klage haben, werden oft von den Gewerkschaften oder deren Anwälten kostenfrei vor dem Arbeitsgericht vertreten. Die Arbeitgeber hingegen müssen im Streitfall, selbstständig einen Fachjuristen beauftragen. Das deutsche Arbeitsrecht gilt im Großen und Ganzen als ausgewogen. Jedoch im Zweifelsfalle wird ein Arbeitsgericht zunächst den Arbeitnehmer stärken. Ist der Arbeitgeber jedoch im Recht, dann wird das Arbeitsgericht auf Grundlage des Arbeitsrechts zugunsten des Arbeitgebers urteilen. |