Was ist Arbeitsrecht?

Das Verhältnis zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern wird in einem Arbeitsvertrag, der
zwischen beiden Parteien geschlossen wird, geregelt. Gesetzliche Grundlage der meisten
Arbeitsverträge ist das deutsche Arbeitsrecht. Grundsätzlich ist das Arbeitsrecht für beide
Parteien bindend. Arbeitsverträge, die gegen das Arbeitsrecht verstoßen, haben keine
Rechtsgültigkeit. Wenn man es genau betrachtet, regelt das Arbeitsrecht die Rechte und
Pflichten von Arbeitgebern und Arbeitnehmern. Dabei gilt der Grundsatz, dass das
Rechtsverhältnis der beiden Vertragsparteien ausgewogen sein muss. Darüber hinaus findet
das Arbeitsrecht Anwendung, wenn die Vertragspartner unterschiedlicher Rechtsauffassung
sind. In diesem Fall wird von der klagenden Partei das Arbeitsgericht, zwecks Klärung
unklarer Rechtsfragen, angerufen. Zu jedem deutschen Gesetz haben die Fachjuristen
Präzedenzfälle und Kommentare erarbeitet, die dabei helfen sollen, geltendes Recht auf den
Einzelfall anwenden zu können. In Gewerkschaften organisierte Arbeitnehmer, die Grund zur
Klage haben, werden oft von den Gewerkschaften oder deren Anwälten kostenfrei vor dem
Arbeitsgericht vertreten. Die Arbeitgeber hingegen müssen im Streitfall, selbstständig einen
Fachjuristen beauftragen. Das deutsche Arbeitsrecht gilt im Großen und Ganzen als
ausgewogen. Jedoch im Zweifelsfalle wird ein Arbeitsgericht zunächst den Arbeitnehmer
stärken. Ist der Arbeitgeber jedoch im Recht, dann wird das Arbeitsgericht auf Grundlage des
Arbeitsrechts zugunsten des Arbeitgebers urteilen.